AIF als vorschlagsberechtigte Institution

Deutscher Zukunfts- und Umweltpreis

Als Teil eines Netzwerks vorschlagsberechtigter Institutionen tragen wir dazu bei, wegweisende Projekte und besondere Leistungen im Bereich Forschung & Entwicklung zu identifizieren, die Impulse für die Gestaltung unserer Zukunft setzen.

Wir gehören zu den Vorschlagsberechtigten des Deutschen Zukunftspreises des Bundespräsidenten für Technik und Innovation, der jährlich herausragende Leistungen in Forschung & Entwicklung ehrt, die zu anwendungsreifen Produkten führen. Als Mitglied im Kuratorium wirken wir bei der Berufung der Jury und bei der Festlegung der Zielrichtung für die Auswahlkriterien mit.

Auch für den hoch dotierten Deutschen Umweltpreis, der jährlich Leistungen auszeichnet, die in vorbildhafter Weise zum Schutz und zur Erhaltung der Umwelt beitragen, sind wir vorschlagsberechtigt.

Deutscher Zukunftspreis

Der mit 250.000 Euro dotierte Deutsche Zukunftspreis zeichnet hervorragende technische, ingenieur- oder naturwissenschaftliche sowie Software- und Algorithmen-basierte Innovationen aus, die den internationalen Stand der Forschung und Technik deutlich erweitert. Die Anwendungsmöglichkeit muss gesichert und mit hoher Wahrscheinlichkeit marktfähig sein.

Projekte können nur von vorschlagsberechtigten Institutionen nominiert werden. Die Auswahl der Nominierten erfolgt durch eine unabhängige Jury, die sich aus renommierten Fachleuten aus Wissenschaft und Praxis zusammensetzt.

Der Bundespräsident verleiht den Preis in der Regel im November im Rahmen einer feierlichen öffentlichen Veranstaltung.

Deutsche Bundesstiftung Umwelt

Der mit 500.000 Euro dotierte Deutsche Umweltpreis würdigt herausragenden Einsatz und Leistungen, die entscheidend dazu beitragen, unsere Umwelt heute und in Zukunft zu schützen und zu bewahren. Der Preis wendet sich an Personen, deren innovative Produkte und technische Prozessverbesserungen, erfolgreiche Forschungsergebnisse oder Lebensleistungen im Zeichen eines nachhaltigen Umweltschutzes stehen.

Kandidatinnen und Kandidaten können nur von vorschlagsberechtigten Institutionen und Personen nominiert werden. Die Auswahl der Nominierten erfolgt anhand von Prüfkriterien, die sich an den Fördergrundsätzen der Deutschen Bundesstiftung Umwelt orientieren.

Die Preisverleihung findet in der Regel jährlich im Oktober in Verbindung mit einem Symposium statt.