Projektträgerschaften
Als Projektträger für mittelstandsorientierte Technologiefördermaßnahmen der Bundesregierung verfügt die AiF über eine Jahrzehnte währende Expertise. Aktuell ist die AiF Projekt GmbH in Berlin beliehener Projektträger des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) für die Projektform FuE-Kooperationsprojekte des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM), dem derzeit größten Förderprogramm des Bundes für innovative Mittelständler. Außerdem betreibt die AiF Projekt GmbH gemeinsam mit der VDI Technologiezentrum GmbH und dem DLR Projektträger im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) die Bescheinigungsstelle Forschungszulage.
ZIM-Kooperationsprojekte
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat zum Ziel, die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen nachhaltig zu stärken und technologisches Know-how in innovative Produkte, Dienstleistungen und Verfahren zu überführen. Die AiF Projekt GmbH in Berlin betreut die stärkste Fördersäule des Programms, ZIM-Kooperationsprojekte.
Themenoffenes Programm
Das ZIM ist ein themenoffenes Programm zur Förderung von Forschung und Entwicklung (FuE) für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und für mit diesen zusammenarbeitenden, nicht wirtschaftlich tätigen Forschungseinrichtungen. Mit dem Programm will die Bundesregierung einen Beitrag zum Wachstum mittelständischer Unternehmen leisten, das Voraussetzung für die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen ist. Es werden sowohl FuE-Einzelprojekte als auch FuE-Kooperationsprojekte und Innovationsnetzwerke gefördert.
Die AiF Projekt GmbH, eine Tochtergesellschaft des AiF e.V., ist beliehener Projektträger des BMWK für ZIM-Kooperationsprojekte. Diese Fördersäule unterstützt die Zusammenarbeit von Unternehmen und von Unternehmen mit Forschungseinrichtungen. Als beliehener Projektträger nimmt die AiF Projekt GmbH Verwaltungsaufgaben auf dem Gebiet der Zuwendungen im eigenen Namen und in den Handlungsformen des öffentlichen Rechts wahr. Dazu gehören eigenverantwortliche Förderentscheidungen.
Zum Internetauftritt des Ansprechpartners AiF Projekt GmbH
Nationale und internationale Kooperationen
Im ZIM können auch Kooperationen mit ausländischen Partnern durchgeführt werden. Im Rahmen des ZIM werden dabei nur deutsche Projektpartner gemäß den Bestimmungen der ZIM-Richtlinie gefördert.
Alle Informationen zu aktuellen Ausschreibungen und Partnerländern sowie zu den Netzwerken IraSME und EUREKA, einer europäischen Forschungsinitiative, sind immer aktuell verfügbar unter:
Bescheinigungsstelle Forschungszulage
Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung wird die steuerliche Begünstigung von Forschungsausgaben ermöglicht. Das Gesetz soll Anreize setzen, in Forschung und Entwicklung (FuE) zu investieren und die Forschungsaktivitäten insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen anregen. Ziel ist die Stärkung des Investitionsstandorts Deutschland. Anspruchsberechtigt sind alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen soweit ihre FuE-Vorhaben einer oder mehreren der Kategorien Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung zuzuordnen sind. Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Universitäten profitieren durch Auftragsforschung indirekt von der Forschungszulage.
Zweistufiges Antragsverfahren
Das zweistufige Antragsverfahren unterteilt sich in:
- den Antrag auf Prüfung der inhaltlichen Voraussetzungen bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) und
- den Antrag auf Forschungszulage beim jeweils zuständigen Finanzamt.
Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) wird von der AiF Projekt GmbH und zwei weiteren Konsortialpartnern – der VDI Technologiezentrum GmbH und dem DLR Projektträger – im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) betrieben. Sie prüft, ob es sich bei privatwirtschaftlichen FuE-Projekten um förderfähige Vorhaben im Sinne des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz) handelt.