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Gutachterwahl 2021

Rund 200 ehrenamtliche Gutachterinnen und Gutachter sorgen in der AiF dafür, dass nur die besten Projekte der themenoffenen Industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF) vom Bundeswirtschaftsministerium gefördert werden. Im Rahmen der Evaluation prüfen sie die IGF-Projektanträge insbesondere im Hinblick auf den Innovationsgrad und den wirtschaftlichen Nutzen für mittelständische Unternehmen. Anwendungsnähe und Praxisorientierung der Vorhaben sind von großer Bedeutung, denn die Ergebnisse sollen dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere mittelständischer Unternehmen zu erhalten und zu steigern. Daher sind die Gutachtergremien paritätisch besetzt mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft und Industrie. Voraussetzungen für die Übernahme dieses Ehrenamtes sind eine umfangreiche wissenschaftliche Expertise sowie Erfahrungen auf dem Gebiet der praxisorientierten Forschung.

Die in 24 Fachgebiete unterteilten Gutachter organisieren sich in sieben Gutachtergruppen (GAG) und verpflichten sich zur Einhaltung des Verhaltenskodex für Gutachter. Diese Regeln dienen der Sicherung der Neutralität des Gutachterwesens, welches das zentrale Element einer wirkungsvollen IGF ist.

Zwei Kandidierende pro Gutachterplatz

Alle drei Jahre finden in der AiF turnusmäßig Gutachter-Wahlen statt, so auch im Jahr 2021. Insgesamt 400 Kandidierende wurden nominiert, 238 aus der Wissenschaft, 162 aus der Wirtschaft. Statistisch gesehen kamen somit auf jeden der 206 zu besetzenden Gutachterplätze in der aktuellen Wahl knapp zwei Kandidierende. Das zeigt, wie attraktiv diese ehrenamtliche Aufgabe ist, da sie Experten einen tiefen Einblick in aktuelle Entwicklungstrends gibt.

Rund 35 Prozent Neueinsteiger

Es wurden 72 Mitglieder (32 Wissenschaft / 40 Wirtschaft) neu in die zukünftigen Gutachtergruppen gewählt, was einem Anteil von 35,0 Prozent entspricht. Hiervon wurden 48 Mitglieder (16 Wissenschaft / 32 Wirtschaft) erstmals nominiert. 13,1 Prozent der gewählten Fachgutachter sind Frauen. Bei der Wahl vor drei Jahren lag der Anteil der gewählten Frauen bei 11,6 Prozent.

Gutachterseminare zur Einführung

Die Kandidatinnen und Kandidaten, die nicht gewählt wurden, sind gebeten worden, sich als Sonderfachgutachter für gelegentliche schriftliche Stellungnahmen zur Verfügung zu stellen, um die Voten der Gutachtergruppen bei Bedarf in spezialisierten Fachbereichen zu ergänzen. So gehen im Innovationsnetzwerk der AiF keine Kompetenzen verloren.

Um sich ein umfassendes Bild über das Begutachtungsverfahren der IGF und ihrer Fördervarianten zu machen, haben alle Gutachterinnen und Gutachter die Möglichkeit, im Januar und Februar Seminare zu besuchen. (di)

Hier geht´s zum aktuellen Gutachterverzeichnis.

 

Foto: © thodonal / stock.adobe.com